Diejenigen, die mich kennen, können sich aus den bisherigen Treffen, Beratungs- und Serviceterminen sicherlich schwer vorstellen, dass ich regelmäßig auf dem Kleingedruckten herumreite. Gewisse Dinge – da bin ich ganz ehrlich – passieren mit Sicherheit auch aus einem Mix aus Vertrauensvorschuss, gutem Bauchgefühl und den richtigen Zahlen-Daten-Fakten zur richtigen Zeit. Diese solide Basis ist auch weiterhin Fundament meiner Tätigkeit. Aktuell kommen aber Maklerauftrag und Maklervollmacht dazu. Das ist super wichtig! Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Aufklärung. Er soll die in meiner „Info-Box“ vorhanden Musterverträge ergänzend erläutern. Die nächsten Absätze sollen eine große Handlungssicherheit bieten.
Allgemeines zum Status
Versicherungsmakler – ein besonderer Status. Umgangssprachlich spricht man hier von einem unabhängigen Sachwalter des Mandanten. Der Makler muss laut Gesetz die bedarfsgerechte Besorgung und Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes, sowie die Betreuung von Versicherungsinteressen des Kunden gewährleisten. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter oder Versicherungsvermittler steht er somit „im Lager des Kunden“ – also ist mit der Vertretung der entsprechenden Interessen seiner Kunden vertraut. Das ist auch gut so – ein besonders schützenswerter Status für beide Seiten. Dieser hilft jedem Mandanten zu 100 Prozent! Dieses besondere Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Kunden wird mit den beiden Verträgen klar geregelt. Außerdem ist es heutzutage für den Abschluss nahezu aller Arten von Rechtsgeschäften unumgänglich.
Maklerauftrag
Das Innenverhältnis zwischen Kunden und Versicherungsmakler regelt der sogenannte Maklerauftrag. Damit ein Makler für einen Mandanten tätig werden und diesen beraten kann, wird ihm ein Auftrag in Form eines Maklerauftrages erteilt. Dieser legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die konkreten Aufgaben des Maklers fest. In der Regel werden alle Bereiche und Arten von Versicherungen im Vertrag aufgelistet, die der Makler vermitteln, betreuen, überwachen und nach Bedarf aktualisieren darf. Dabei steht es dem Mandanten frei zu bestimmen, welche Versicherung in den Maklerauftrag aufgenommen oder auch ausgeschlossen wird.
Je nach Umfang sind hier beispielsweise festgelegt:
- Erstinformation / Beratung / Vertragsbetreuung
- Marktuntersuchung / Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes
- Korrespondenz / Schriftverkehr
Beispiel für einen Maklerauftrag: hier klicken
Maklervollmacht
Das Außenverhältnis zwischen Kunden und Versicherungsmakler regelt die sogenannte Maklervollmacht. Sie legt fest, welche Erklärungen der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber einem Versicherungsunternehmen, als Interessenvertreter des Mandanten wirksam abgeben kann. Das bedeutet, dass festgelegt wird, welche Angelegenheiten und Erklärungen der Makler gegenüber Versicherungsunternehmen treffen kann. Die Versicherung muss die Entscheidung des Kunden, einen Makler mit den Aufgaben zu betreuen, akzeptieren. Außerdem ermöglicht eine solche Vollmacht eine schnelle Handlung, wenn beispielsweise Fristen eingehalten werden müssen. Der Versicherungsmakler kann für den Mandanten beispielsweise Verträge fristgerecht kündigen, umstellen, oder notwendige Änderungen einfach und unkompliziert im Sinne des Versicherten veranlassen. Ganz wichtig! Der Kunde ist hier über jeden Schritt zu informieren.
Vorteile aus der Praxis:
- Aktive Kommunikation und Hilfe für den Mandaten gegenüber dem Versicherer im Schadensfall – schnell und unkompliziert
- Schnelles Handeln durch die Beantragung des gesuchten Versicherungsschutzes im Sinne des Kunden – ohne separate Antragstellung des Kunden
- Rasches Schließen von Versicherungslücken durch individuelle Deckungskonzepte – Kunde muss nicht zwingend vor Ort sein
- Ein ausgewiesener Experte für Versicherungen und Finanzen kümmert sich für diese Bereiche um die Belange des Kunden
Beispiel für eine Maklervollmacht: hier klicken
Nutzen kurz zusammengefasst
Der große Vorteil für den Kunden ist, dass er für alle unterschiedlichen Versicherungen mit seinem Makler als Partner nur einen Ansprechpartner benötigt. Je nach Qualifikation, Kooperationen und eingetragenen Zuständigkeiten können hier auch andere Investments, wie Vermögensverwaltungen, Immobilien, Edelmetallen, Wald/Edelhölzer und anderes im Portfolio mit vorkommen.
Durch die genaue Definition – in Vertragsform – der gegenseitigen Zusammenarbeit haben beide Seiten sehr hohe Handlungssicherheit. Transparenz als wichtiger Eckpfeiler einer Zusammenarbeit ist hier in höchster Form gegeben.
Eine Maklervollmacht ermöglicht schnelles Handeln, sollten Fristen eingehalten werden müssen. Und keine Angst! Wenn man dem Versicherungsmakler eine Vollmacht erteilt, heißt das aber nicht, dass er ohne Absprache mit dem Mandanten Veränderungen an dessen Versicherungsverträgen vornehmen darf. Der Maklerauftrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Mandanten und Makler im sogenannten Innenverhältnis festschreibt, weist dem Makler eindeutig beschriebene Aufgaben und Befugnisse zu. Werden diese Aufgaben in der Kommunikation mit den Versicherungsunternehmen überschritten, hätte dies Konsequenzen. Mögliche Schadensersatzansprüche, die dem Kunden gegenüber dem Makler im Falle eines Schadens zustehen würden, wären eine Form.
Ganz wichtig! Besonders die Maklervollmacht ermöglicht es dem Versicherungsmakler effektiv und zielgerichtet für den Kunden zu arbeiten! Ist ein Weg im Bereich Versicherungen und Finanzen ohne Versicherungsmakler möglich? Ja. Ob das Ganze dann auch nachhaltig ist, sollte in Frage gestellt werden. Fachliche Expertise ist gerade in diesem sensiblen Bereich, in denen es um existenzielle Risiken und vernünftigen Vermögensaufbau geht, lebensnotwendig. Mit beiden Dokumenten – Maklerauftrag und Maklervollmacht – ist man auf der sicheren Seite und hat das eigene Risiko „durch den Kakao gezogen zu werden“ auf das geringste Maß minimiert. Versprochen!
Für Detailfragen stehe ich natürlich zur Verfügung!
DANKE FÜRS INTERESSE!
Beste Grüße…
René